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Mann hält kleines Baby in den Händen nach oben über den Kopf

Krankenversicherung für Neugeborene:

Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Neugeborene - nicht immer automatisch

In den Tagen vor und nach der Geburt haben Eltern vieles im Kopf - das Thema Krankenversicherung gehört aber bestimmt nicht dazu. Was einige Eltern beruhigt: Grundsätzlich besteht für Neugeborene ab dem 1. Lebenstag Versicherungsschutz. Und häufig entscheidet der Versicherungsstatus der Eltern automatisch darüber, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert wird.

Doch es gibt auch Fälle, in denen Sie als Eltern wählen können.
Der Nachwuchs ist in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mitversichert - eine private Krankenversicherung (PKV) für Neugeborene kann sich trotzdem lohnen.

Frau hält lächelnd beim Kochen Baby im Arm

Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung

Sind beide Elternteile gesetzlich pflichtversichert, ist der Fall in der Regel klar: Dann ist jedes Kind mit dem Tag der Geburt automatisch beitrags­frei in der Familienversicherung mitver­sichert. Dieser Schutz gilt bis zum 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert, oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.

Sind beide Eltern privat versichert, braucht das Neugeborene ebenfalls einen privaten Schutz, für den eigene Beiträge erhoben werden. Für das Kind kann der Antrag bei demjenigen Unternehmen gestellt werden, bei dem auch die Eltern versichert sind; bei manchen Versicherern wie der NÜRNBERGER ist auch die Allein­versicherung der Kinder möglich.

Anders sieht es aus, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist. Dann können Sie wählen, ob Sie Ihr Neugeborenes privat oder gesetzlich versichern. Mit einer Einschränkung: Die beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und sein Jahreseinkommen die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. In diesem Fall muss ein monatlicher Beitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, entfällt diese Einschränkung.

Private Krankenversicherung fürs Baby

Ein wichtiger Unterschied zur Familienversicherung der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt auf der Hand: In der PKV sind Ihre Kinder nicht automatisch mitversichert - für sie sind monatliche Beiträge zu entrichten. Doch die anfänglichen Mehrkosten können dauerhaft Vorteile für Eltern und Kind bringen:

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Ihr Neugeborenes

  • Viele Versicherer bieten besonders günstige Kindertarife und dafür mehr Leistungen als die GKV.
  • Als Privatpatienten genießen Kinder, genauso wie die Eltern, eine Sonderstellung beim Arzt. Darunter fallen die freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten sowie 1- bzw. 2-Bettzimmer im Krankenhaus.
  • Der Vertrag kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden - etwa für besonders hohe Zuschüsse beim Zahnarzt oder Kieferortho­päden, oder für Sehhilfen.
  • Ein weiterer Vorteil: Besteht für mindestens ein Elternteil Beihilfeberechtigung, so gilt dies auch für die Kinder. Kinder von Beamten erhalten demnach einen Beihilfesatz von meist 80 % vom Dienstherrn der Eltern, bei besseren Leistungen als in der GKV.

Häufig gestellte Fragen zur PKV für Neugeborene:

Wie läuft die Antragsstellung für eine private Krankenversicherung (PKV) ab?

Entscheiden Sie sich bei Ihrem Kind für eine PKV, muss ein Antrag gestellt werden. Erleichterte Aufnahmebedin­gungen gibt es dabei meist, wenn Mutter, Vater oder beide bereits bei dem gleichen Unternehmen versichert sind. Dafür gibt es 2 Voraussetzungen: Der Antrag muss spätestens 2 Monate nach der Geburt gestellt werden. Dann greift der Versicherungsschutz rückwirkend. Außerdem muss ein Elternteil bereits mindestens 3 Monate bei der PKV versichert gewesen sein. Idealerweise fordern Sie die Unterlagen bei Ihrem Versicherer bereits vor der Geburt an. Das senkt den Stresspegel in den Tagen nach der Entbindung erheblich.

Ist bei Kindern eine Gesundheits­prüfung nötig - und gibt es eine Annahmepflicht?

Sofern Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Aufnahme erfüllen, gibt es keine Wartezeiten bis zur Aufnahme in die PKV. Der private Krankenversicherer des Elternteils hat eine Annahmepflicht, den sogenannten Kontrahierungszwang bei der Nachversicherung von Kindern - sofern der Antrag innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt gestellt wurde. Der Versicherer fordert in diesem Fall zudem keine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass auch bei Erkrankungen des Kindes keine Risikozuschläge erhoben werden. Eine Ausnahme sollten Sie jedoch beachten: Wenn Sie für Ihr Baby einen anderen Tarif mit ergänzenden Leistungen wünschen, wird manchmal eine Gesundheits­prüfung verlangt.

Was ist zu beachten, wenn das Kind krank wird?

Hier gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zu den Erwachsenen. Ist das Kind in der PKV, wird der Arzt Ihnen eine Rechnung schicken, die Sie beim Versicherer einreichen. Muss Ihr Kind wegen einer Krankheit zu Hause bleiben und Sie möchten es dort betreuen, muss der Arbeitgeber Ihnen jährlich 5 Tage das Gehalt weiterzahlen - sofern das Kind jünger als 8 Jahre ist. Zusätzlich haben Sie für Kinder bis 12 Jahre Anspruch auf 10 Arbeitstage unbezahlte Frei­stellung im Jahr. Bei Alleinerziehen­den erhöht sich dieser Anspruch auf 20 Tage.

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge in der PKV?

Die monatlichen Beiträge richten sich stark nach dem Alter des Kindes sowie nach dem gewählten Leistungspaket. Meist liegen die Beiträge zwischen 100 und 180 EUR. Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss des Arbeitsgebers, der sich am Arbeitgeberzuschuss der GKV orientiert - maximal die Hälfte der monatlichen Beiträge. Selbstständige können Teile der Kosten steuerlich absetzen.

Welche Selbstbeteiligung wähle ich?

Bei der Selbstbeteiligung für die private Krankenversicherung des Kindes verhält es sich wie bei Erwachsenen: Je nach Tarif und Beitragshöhe können Sie diese mitbestimmen. Es ist ratsam, dass der Tarif den Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung übernimmt. Vor allem kleine Kinder müssen relativ häufig zum Arzt. Daher empfiehlt es sich, die Selbstbeteiligung nicht zu hoch anzusetzen. Zudem sollten Sie auf Zusatzleistungen achten. Da viele Kinder eine Zahnspange bekommen, ist etwa ein hoher Zuschuss des Versicherers für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig für Kinder?

Vorsorgeuntersuchungen können für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen extrem wichtig sein. Deshalb gibt es in Deutschland die sogenannten Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1.

Bei diesen werden regelmäßig der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes kontrolliert. Damit sind die Chancen hoch, gesundheitliche Probleme, Fehlentwicklungen oder Auffälligkeiten früh zu erkennen. Hier haben Sie alle wichtigen Untersuchungen für Ihr Kind auf einen Blick:

  • U1 Neugeborenen-(Erstuntersuchung direkt nach der Geburt)
    Hier können bereits lebensbedrohliche Komplikationen und sofort behandlungsnötige Erkrankungen bzw. Fehlbildungen festgestellt werden. Außerdem erfolgt eine Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese. Ebenso werden Atmung, Herzschlag, Hautfarbe und der allgemeine Entwicklungsstand überprüft.
  • Erweitertes Neugeborenen-Screening (2./3. Lebenstag)
    Hier geht es darum, angeborene Stoffwechselerkrankungen und endokrinen Störungen (z. B. eine Mukoviszidose) früh zu erkennen.
  • Neugeborenen-Hörscreening (bis 3. Lebenstag)
    Hörstörungen können die Entwicklung Ihres Kindes erheblich beeinträchtigen. Deshalb wird ein Hörscreening durchgeführt, um Hörstörungen auf beiden Ohren ab einem Hörverlust von 35 Dezibel zu erkennen.
  • U2 (3. bis 10. Lebenstag)
    Hier geht es erneut darum, angeborene Erkrankungen und wesentliche Gesundheitsrisiken zu erkennen, um Komplikationen zu vermeiden. Darüber sollen eine Anamnese und die eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen sowie der Reflexe Auskunft geben.
  • U3 (4. bis 5. Lebenswoche)
    Entwickelt sich Ihr Kind altersgemäß, sind die Reflexe normal, die Motorik, Gewicht, und Organe? Ihnen werden bei dieser Untersuchung Fragen zum Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens Ihres Kindes gestellt. Auch die Hüfte wird speziell untersucht (z. B. die Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation).
  • U4 (3. bis 4. Lebensmonat)
    Erneut werden altersgerechte Entwicklung (Wachstum, Motorik, Nervensystem) und Beweglichkeit Ihres Babys genau betrachtet. Ebenso Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und Haut.
  • U5 (6. bis 7. Lebensmonat)
    Auch zu diesem Zeitpunkt werden wieder Untersuchungen zur altersgerechten Entwicklung (Wachstum, Motorik, Nervensystem) und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut durchgeführt.
  • U6 (10. bis 12. Lebensmonat)
    Ebenso wie bei den vorherigen Untersuchungen gilt es, die altersgemäße Entwicklung zu betrachten, die Organe und Sinnesorgane (wobei der Fokus hier besonders auf den Augen liegt). Auch Bewegungsapparat, Motorik, Sprache und Interaktion Ihres Kindes werden kontrolliert.
  • U7 (21.bis 24. Lebensmonat)
    Zu der üblichen Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung stehen hier das Erkennen von Sehstörungen, die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung im Mittelpunkt.
  • U7a (34. bis 36. Lebensmonat)
    Hier liegt der Schwerpunkt auf der altersgerechten Sprachentwicklung sowie dem frühzeitigen Erkennen von Sehstörungen.
  • U8 (46. bis 48. Lebensmonat)
    Mittlerweile hat Ihr Kind schon viele Entwicklungsstufen durchlaufen. Nun ist es wichtig, Sprache, Aussprache und Verhalten intensiv zu prüfen. Auch Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus werden getestet.
  • U9 (60. bis 64. Lebensmonat)
    Um eventuelle Krankheiten bzw. Fehlentwicklungen vor dem Schulstart auszuschließen und zu behandeln, werden Motorik, Hör- und Sehvermögen sowie Sprachentwicklung geprüft.
  • J1 (13. bis 14. Lebensjahr)
    Seit der letzten U-Untersuchung Ihres Kindes ist viel Zeit vergangen. Deshalb ist es wichtig, wieder einmal den allgemeinen Gesundheitszustand und die Wachstumsentwicklung zu prüfen sowie die der Organe und des Skelettsystems. Auch der Impfstatus wird festgestellt. Es ist eine Zeit, in der viel mit Ihrem Kind passiert. Daher sind Stand der Pubertät, seelische Entwicklung und Auftreten von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum) von besonderer Bedeutung. Auf Basis des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen werden Sie über Möglichkeiten und Hilfen beraten, die gesundheitsschädigende Verhaltensweisen vermeiden sollen und eine gesunde Lebensführung begünstigen.
  • 6. bis 72. Lebensmonat
    Zahngesundheit ist wichtig: Deshalb gibt es insgesamt 6-mal zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dabei wird unter anderem die Mundhöhle untersucht und das Kariesrisiko eingeschätzt. Ebenso werden Sie zu Mundhygiene, Ernährung sowie geeigneten Fluoridierungsmitteln beraten - und wie Sie zur Prophylaxe motivieren können.
  • 7. bis 18. Lebensjahr
    Generell gibt es halbjährliche Untersuchungen mit individualprophylaktischen Leistungen, die Sie mit Ihrem Kind beanspruchen sollten. Bei diesen wird u. a. der Mundhygienestatus festgestellt, über Krankheitsursachen aufgeklärt und wie sich diese vermeiden lassen. Außerdem erhalten Sie Tipps zu Motivation bzw. Remotivation und werden ggf. zur lokalen Fluoridierung bei kariesfreien Fissuren und Grübchen von Backenzähnen aufgeklärt. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein (digitales) Bonusheft eingetragen. Auf diese Weise soll die regelmäßige Zahnpflege nachgewiesen werden können. Damit erhöhen sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte.

Private Krankenversicherung

  • Hohe Beitragsrückerstattung möglich
  • Ausgezeichnete Service- und Beratungsangebote
  • Umfangreiche Zusatzleistungen wählbar

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