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Junge Frau und ältere Frau sitzen nebeneinander und schauen lachend in ein Tablet

Kurzzeitpflege.

Kosten, Dauer und Anspruch - hier erfahren Sie alles Wichtige.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
  • Höchstens 8 Wochen pro Kalenderjahr
  • Es fällt ein Eigenanteil an
  • Unter bestimmten Umständen auch für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad

In der häuslichen Pflege kann es Situationen geben, in denen die pflegende Person vorübergehend nicht in der Lage ist, ihren Pflegeaufgaben nachzukommen. Ebenso kann es vorkommen, dass eine pflegebedürftige Person zeitweilig aufgrund besonderer Pflegebedürfnisse eine intensivere Betreuung benötigt. Für diese Anforderungen steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Was aber genau ist Kurzzeitpflege und wer kann sie nutzen? Das und vieles mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wichtige Änderungen zum 01.01.2024

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gibt es ab 1. Januar 2024 wichtige Änderungen im Bereich Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Budget - dem sogenannten Entlastungsbudget - zusammengeführt. Das ermöglicht flexiblere Lösungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige und ersetzt die teils komplizierten Übertragungsmöglichkeiten der Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bei Ihrer Kasse beantragen müssen Sie allerdings weiterhin Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Wichtig: Das Entlastungsbudget tritt stufenweise in Kraft. Es gilt ab 1. Januar 2024 zuerst für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche unter 25 und mit Pflegegrad 4 und 5. Im Jahr 2024 beläuft es sich auf 3.386 EUR und wird ab 1. Januar 2025 auf 3.539 EUR angehoben.

Für alle anderen Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) wird das Entlastungsbudget erst ab 1. Juli 2025 mit einem Jahresbudget von 3.539 EUR eingeführt!

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person, die sonst zu Hause gepflegt wird, für eine bestimmte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein:

Gründe für die Kurzzeitpflege

  • Nach einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt benötigen Menschen oft vorübergehende Unterstützung bei der Genesung und Pflege, bevor sie in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Pflegende Angehörige, die ihre Liebsten zu Hause betreuen, benötigen gelegentlich Pausen, um sich zu erholen. Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, die Pflege zeitweilig in erfahrene Hände zu legen.
  • Intensive Rehabilitationsbedürfnisse: Nach einem Unfall oder einer ernsthaften Krankheit kann eine Person vorübergehend intensivere medizinische und therapeutische Betreuung benötigen, die in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung angeboten wird.
  • Urlaub oder persönliche Verpflichtungen: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, um Urlaub zu machen oder persönlichen Verpflichtungen nachzugehen, kann Kurzzeitpflege die Pflege in ihrer Abwesenheit sicherstellen.
  • Testen der Pflegeeinrichtung: Kurzzeitpflege bietet auch die Gelegenheit, eine Pflegeeinrichtung auf Probe kennenzulernen. Das ist hilfreich, wenn eine dauerhafte Unterbringung in Erwägung gezogen wird, da man so die Qualität und den Service vorab prüfen kann.
Frau legt ihre Hand auf beide Hände eines älteren Mannes mit grünem Pullover

Kurzzeitpflege versus Langzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Die Langzeitpflege hingegen ist langfristig und umfasst die kontinuierliche Betreuung von Menschen mit dauerhaften Pflegebedürfnissen. Diese Pflegeform kann Jahre dauern und wird in Pflegeheimen oder zu Hause geleistet.

In Kürze: Kurzzeitpflege ist vorübergehend, während Langzeitpflege auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Beide Formen bieten wichtige Unterstützung, je nach den individuellen Bedürfnissen.

Kurzzeitpflege im Detail: Anspruch, Dauer und Unterbringung

Wer kann Kurzzeitpflege überhaupt in Anspruch nehmen?

Um die bezuschusste Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Welchen Pflegegrad eine Person erhält, legt der Medizinische Dienst fest.

Dauer der Kurzzeitpflege

Die Nutzung von Kurzzeitpflege ist auf eine maximale Dauer von 8 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Allerdings ist die finanzielle Unterstützung auf höchstens 1.774 EUR pro Jahr begrenzt.

In vielen Fällen ist dieser Maximalbetrag erschöpft, noch bevor die 8-Wochen-Grenze erreicht wird. Eine Möglichkeit, längere Aufenthalte zu finanzieren und den persönlichen Beitrag zu begrenzen, besteht darin, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren.

Wo findet Kurzzeitpflege statt?

Die Pflegekasse fördert Kurzzeitpflege nur dann, wenn sie in einer dafür zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird. In besonderen Ausnahmefällen kann die Unterbringung von jungen Pflegebedürftigen oder Pflegebedürftigen mit Behinderungen in anderen Einrichtungen gestattet werden, wenn die verfügbaren Alternativen als unzumutbar erachtet werden.

Des Weiteren kann der Pflegebedürftige, falls der Pflegende an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt, unter bestimmten Umständen "mitgenommen" werden. Dabei kann der Pflegebedürftige entweder in derselben Einrichtung oder in einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden.

Was kostet Kurzzeitpflege und wer zahlt?

Die Kosten der Kurzzeitpflege lassen sich in 3 Hauptposten gliedern:

1. Pflegekosten

2. Unterbringung und Verpflegung

3. Investitionskosten (Instandhaltung und Ähnliches)

Die Pflegekasse leistet in der Kurzzeitpflege primär einen Beitrag zu den Pflegekosten, die oft den größten Teil der Gesamtkosten ausmachen. Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt maximal 1.774 EUR pro Jahr. Sie haben die Möglichkeit, das nicht verwendete Budget der Verhinderungspflege zu nutzen, um diesen Betrag aufzustocken, wodurch der maximale Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 3.386 EUR pro Jahr erhöht wird.

Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen selbst getragen werden.

So kann der Eigenanteil in der Kurzzeitpflege finanziert werden

Wie bereits erwähnt, zahlt die Pflegekasse bei Kurzzeitpflege nur die pflegerischen Kosten. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in der Pflegeeinrichtung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Um diese Kosten zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigem im Monat ein sogenannter Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat zu. Dieser kann für den Eigenanteil der Kurzzeitpflege verwendet werden. Gut zu wissen: Ungenutzter Entlastungsbeitrag wird jeweils auf den Folgemonat übertragen. Und ist am Ende eines Jahres ein Restbetrag übrig, kann der noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 erhält jeder Pflegebedürftige Pflegegeld. Auch dieses kann zum Finanzieren des Eigenanteils genutzt werden. Achtung: Für die Dauer der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse nur 50 % des monatlichen Pflegegeldes!
  • Eigenanteil steuerlich absetzen: Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, die zusätzlichen Ausgaben für Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Dies setzt voraus, dass Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Auf diese Weise können Sie im Nachhinein einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege zurückerstattet bekommen.
  • Hilfe zur Pflege über Sozialamt: Kann eine pflegebedürftige Person den Eigenanteil nicht aufbringen, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einspringen (sog. "Hilfe zur Pflege").

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1

Auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können Sie Kurzzeitpflege erhalten. Das Gesetz erlaubt dies nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schweren Erkrankungen, wenn für einige Wochen Pflege benötigt wird. Die Krankenversicherung finanziert das - nach vorheriger Beantragung und Genehmigung.

Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste. Bei einem Krankenhausaufenthalt kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses um die Versorgung.

Weitere Fragen zur Kurzzeitpflege

Ist Kurzzeitpflege auch zu Hause möglich?

Nein, Kurzzeitpflege findet in der Regel in einer Betreuungseinrichtung statt.

Kann ich mir das Budget für Kurzzeitpflege auch ausbezahlen lassen?

Nein. Da Kurzzeitpflege in der Regel immer in einer Betreuungseinrichtung stattfindet, rechnet die Pflegekasse direkt mit dieser Einrichtung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeleistung, die in Anspruch genommen wird, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Rehabilitation oder anderen Gründen vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann. Sie bietet eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Die Verhinderungspflege hingegen dient dazu, die pflegenden Angehörigen zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson notwendig sein. Die Verhinderungspflege kann sowohl in einer stationären Einrichtung als auch zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder andere Personen (Verwandte, Freunde, Bekannte) erfolgen.

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege kann bei der Pflege- oder Krankenkasse beantragt werden. Die Antragsformulare können auf Nachfrage zugeschickt werden oder stehen auf der jeweiligen Internetseite der Kasse zur Verfügung.

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  • Schon ab einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat

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